Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. April 2006
Landesverwaltung näher am Bürger
Insgesamt 325.000 Euro wurden in der heutigen (19. April) Regierungssitzung auf Antrag von Landeshauptmann Mag. Franz Voves für die Intensivierung und Verbesserung der Bürgerinformation zur Verfügung gestellt. Durch ein 24-Stunden-Informationsservice, eine 24-Stunden-Rufbereitschaft und ein permanentes Monitoring sind der funktionierende Internetauftritt des Landes Steiermark und eine eventuelle sofortige Fehlerbehebung auch über die normale Arbeitszeit hinaus und an Wochenenden gewährleistet. Diese Investition ermöglicht auch eine immer den allerneuesten Anforderungen bezüglich der Technik und des Designs entsprechende öffentliche Präsenz des Landes.
Verbesserungen bei Mutterschutz und Karenz
Mit der heute (19. April) auf Antrag von Landesrat Mag. Helmut Hirt beschlossenen Novelle zum Steiermärkischen Mutterschutz-Karenzgesetz bezüglich der Landesbediensteten werden Väter den Müttern bezüglich der Inanspruchnahme der Karenz gleichgestellt. Mit der neuen Regelung sollen auch Dienstverhältnisse erfasst werden, in denen sich ein Elternteil bei Inkrafttreten des Gesetzes (1. Juli 2006) bereits in Karenz oder in einem Teilzeit-Beschäftigungsverhältnis befindet.
Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung dem Grunde nach wird nun bis zum siebenten Geburtstag des Kindes beziehungsweise bis zu dessen Schuleintritt ausgeweitet, sofern das Dienstverhältnis bei Beginn der Teilzeitbeschäftigung bereits mindestens drei Jahre gedauert hat. Bis zum Ende des vierten Lebensjahres des Kindes besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie bezüglich der Teilzeitbeschäftigung ein Motivkündigungsschutz, das heißt, ein Ansuchen um eine Teilzeitbeschäftigung darf keine Kündigung nach sich ziehen. Die Teilzeit selbst wird im Ausmaß flexibel gestaltet und orientiert sich an den beiderseitigen Interessen der Dienstgeber und Dienstnehmer. Damit sind die Landesbediensteten den DienstnehmerInnen in der Privatwirtschaft und beim Bund gleichgestellt.
Hilfe für Landwirtschaft nach Hochwasser 2005
96.000 Euro für Raufuttermittel, zu je 50 Prozent vom Land Steiermark und vom Bund getragen, stellte die Steiermärkische Landesregierung in der heutigen (19. April) Regierungssitzung auf Antrag von Landesrat Johann Seitinger den von der Hochwasserkatastrophe 2005 betroffenen Landwirten als Entschädigung zur Verfügung. Damit werden die Ernteausfälle durch die im vorigen Jahr überschwemmten und damit zeitweise unbrauchbar gewordenen Anbauflächen ausgeglichen.
Graz, am 19. April 2006
Für Rückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information Rüdeger Frizberg unter Tel.: (0316) 877-2902, Fax: (0316) 877-3188 E-Mail: ruedeger.frizberg@stmk.gv.at zur Verfügung