Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Oktober 2006
Neues Landesförderungsvergabe-Modell
Ein neues Modell zur Vergabe von Landesförderungen hat die Steiermärkische Landesregierung nach einem Antrag von Landeshauptmann Mag. Franz Voves in der heutigen Sitzung nach der in der Vorwoche erfolgten Präsentation beschlossen. Um größtmögliche Transparenz zu erzielen und Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, wird künftig jeder Förderungswerber mit einer persönlichen Kennzahl in einer zentralen Förderungsdatenbank erfasst. Diese Kennnummer „SNIC (Subventionsnehmeridentifikationscode)“ enthält die personenbezogenen Basisdaten, das geförderte Projekt, sowie die mit der jeweiligen Förderung befassten Dienststellen und das Datum. Diese Kennnummer gilt für jeden weiteren Förderungsantrag derselben Person.
Der Startschuss zu diesem Reformprojekt fiel im Vorjahr: Auf Basis des Regierungsübereinkommens beauftragte LH Voves Landesamtsdirektor Dr. Gerhard Wielinger mit der Ausarbeitung eines neuen Landesförderungsvergabe-Modells. Eine Arbeitsgruppe analysierte den Ist-Zustand bei der Förderungsvergabe und erstellte detaillierte Vorschläge, die zum heute vorgestellten „integrierten Subventionsabwicklungs- und Controlling-Modell (ISAC-Modell)“ führten.
Im Dezember soll der Probebetrieb mit einigen Pilotförderstellen beginnen. Dafür werden 30.000 Euro bereitgestellt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Probebetrieb sollen „Allgemeine Rahmenrichtlinien zur Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark“ erarbeitet und schließlich zur flächendeckenden Einführung des „ISAC-Modells“ mit Berücksichtigung der Aufgaben des Landesrechnungshofes führen. Diese soll ab Sommer 2007 erfolgen. Den letzten offiziellen Angaben zufolge wurden im Jahr 2004 Förderungen in der Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro vergeben. Der Großteil entfiel auf die Bereiche Gesundheit, Tourismus, Wissenschaft und Sport.
736.000 Euro für Bioenergie
Die Förderungen von 691.200 Euro für das Biotreibstoffprojekt Weitendorf bei Wildon und 45.000 Euro für den Anschluss der Diakonie Schladming an die Biomasse-Fernwärmeversorgung aus Mitteln des Steirischen Beschäftigungs- und Wachstumspaketes wurden in der heutigen Sitzung der Steirischen Landesregierung auf Antrag von Landesrat Johann Seitinger beschlossen.
Zum österreichweiten Pilotprojekt in Weitendorf haben sich 15 landwirtschaftliche Betriebe zusammengeschlossen. Projektpartner sind die OMV-Gassparte, die Steirische GasWärme und die Gemeinde Weitendorf. Die Landwirtschaftskammer Steiermark und das Ländliche Fortbildungsinstitut Steiermark (LFI) führen das Projektmanagement durch. In der ersten Ausbaustufe ist eine Biogasanlage an der Autobahntrasse mit einer 500 kW entsprechenden Leistung samt Anbindung an die bestehende 70 bar Mitteldruckleitung geplant. Die Gesamtkosten belaufen sich laut Schätzungen auf zirka 3,3 bis 3,4 Millionen Euro. In den vergangenen Monaten wurden Standortuntersuchungen durchgeführt und verschiedene Bauvarianten erörtert. Auch die notwendigen Verhandlungen mit dem Gasnetzbetreiber bezüglich der erforderlichen Gasqualität und der Anschlussbedingungen wurden geführt. Darüber hinaus gab es Gespräche mit Flottenbetreibern und Anbietern von Erdgas-beziehungsweise Biogasfahrzeugen. Die Planausschreibung läuft bereits. Die Planungsvergabe soll kurzfristig als Gesamtplanung erfolgen.
Für die Diakonie Schladming war die Errichtung einer Biomasseheizung (Pellets- beziehungsweise Hackschnitzelheizung) als Ersatz für die ursprünglich geplante Ölfeuerungsanlage vorgesehen. Nach einem nunmehr vorliegenden Projektbericht der Förderabwicklungsstelle der Landwirtschaftskammer Steiermark erweist sich nun die Anbindung an das von der Bio Energie Schladming Ges.mbH. betriebene Versorgungsnetz als sinnvollste Variante.
Auflage in der Regierungssitzung:
Verordnung über den Bedienstetenschutz
EU-Richtlinien sehen Mindestvorschriften vor, die Bedienstete vor Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen, wie Lärm, Vibrationen oder Asbeststaub schützen sollen. Durch den aufliegenden Verordnungsentwurf sollen diese Mindestvorschriften im Bereich der Dienststellen des Landes Steiermark umgesetzt werden.
Bezüglich Lärm und Vibrationen werden verbindliche Grenzwerte festgelegt. Der Dienstgeber muss die Gefahren, denen die Bediensteten durch Lärm und Vibrationen ausgesetzt sind, ermitteln und beurteilen sowie die Bediensteten entsprechend informieren und unterweisen. Diese Gefahren sind durch entsprechende bauliche beziehungsweise organisatorische Maßnahmen möglichst zu verringern. Werden Grenzwerte überschritten, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Für den Bereich von Asbest-Arbeiten gelten folgende Richtlinien: Vor dem Beginn von mit Asbest in Zusammenhang stehenden Arbeiten ist ein entsprechender Arbeitsplan zu erstellen und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten beizulegen. Die Asbestkonzentration ist zu messen, die Bediensteten sind zu informieren und zu unterweisen. Gegebenenfalls ist eine Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Die Arbeitsverfahren sind möglichst Asbeststaub vermeidend zu gestalten. Laufende Messungen der Asbestbelastung sind durchzuführen.
Graz, am 23. Oktober 2006
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