Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 13.11.2006
EHRUNG: Menschenrechtspreis 2006
Für die Verdienste um die Wahrung der Menschenrechte werden zwei Persönlichkeiten beziehungsweise Vereinigungen mit dem „Menschenrechtspreis des Landes Steiermark 2006“ ausgezeichnet. Nach einem Antrag von Landeshauptmann Mag. Franz Voves beschloss die Steiermärkische Landesregierung in der Sitzung am Montag, Christine Anderwald, die Leitern der Marienambulanz in Graz sowie den Verein ZEBRA mit dem „Menschenrechtspreis des Landes Steiermark für das Jahr 2006“ auszuzeichnen.
Christine Anderwald ist seit 1. April 1999 in der Marienambulanz aktiv und übernahm im Jahr 2005 die Leitung dieser Einrichtung. In der Marienambulanz erhalten bedürftige Menschen eine kostenlose medizinische Erst- und Grundversorgung. Diese Einrichtung wird von der Caritas und „Omega (Verein für Opfer von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen und Gesundheitsstelle)“ betrieben, Die Mitarbeiter der Marienambulanz bieten ihre Hilfe in acht Sprachen an und haben im Zeitraum 1999 bis 2005 mehr als 4.000 Patienten aus 70 Staaten behandelt.
Für das von Oktober 2004 bis September 2007 organisierte Projekt „Verbesserung und Ausbau der Beratungsangebote für Folteropfer in der Steiermark“ erhält der Verein ZEBRA den Menschenrechtspreis 2006. Wie LH Voves in seinem Antrag hervorhob, werden mit dieser, von der Europäischen Kommission geförderten Initiative vor allem folgende Ziele verfolgt: Individuelle Unterstützung von Opfern extremer Menschenrechtsverletzungen; Einbindung von Organisationen (Psychosoziale Zentren), die mit den jeweils Betroffenen befasst sind; Aufbau eines Begleit- und Besuchsdienstes für Flüchtlinge in ihrer Muttersprache und vieles mehr.
Die Vergabe des Menschenrechtspreises beschloss die Steiermärkische Landesregierung im Jahr 2000. Jährlich sollen damit Aktivitäten zur Durchsetzung und Entwicklung der Menschenrechte ausgezeichnet werden. Das Preisgeld beträgt 7.500 Euro und wird den Preisträgern zu gleichen Teilen zuerkannt.
GESUNDHEIT: Rauchverbot in Gaststätten
Maßnahmen zur Einführung eines Rauchverbotes in Gastgewerbebetrieben standen auf der Tagesordnung der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag. Ausgehend von einem Landtagsbeschluss sprach sich die Landesregierung nach einem von Gesundheitslandesrat Mag. Helmut Hirt eingebrachten Berichtes für die Einführung eines Rauchverbotes in Gaststätten aus. In der Begründung seines Antrages verwies Landesrat Hirt auf eine Umfrage, wonach sich eine Mehrheit dafür aussprach. Ferner dürfe Österreich nicht Schlusslicht auf dem Gebiet „Tabacco Control“ werden. Auch die Einführung von Nichtraucherplätzen in Gastgewerbebetrieben bezeichnete der Gesundheitslandesrat als nicht sinnvoll, da sich Feinstaub und gasförmige Stoffe weiterhin in Raucher- und Nichtraucherräumen ausbreiteten.
Der heute von der Steiermärkischen Landesregierung gefasste Beschluss wird dem Landtagsausschuss für Gesundheit und Sport vorgelegt. Zur Einführung ist allerdings eine Novelle des Bundestabakgesetzes erforderlich.
WIRTSCHAFT: „Gewerbeanmeldung Online“
Nach den positiven Erfahrungen mit der „Gewerbeanmeldung Online“ in Bezirk Leoben, Leibnitz und Graz-Umgebung soll dieses Modell ab kommendem Monat landesweit eingeführt werden. Diesen Bericht zum Thema „Umsetzung des Pilotprojektes ´Gewerbeanmeldung online´“ hat Wirtschaftslandesrat Dr. Christian Buchmann den Regierungskollegen in der Sitzung am Montag vorgelegt.
Seit März 2004 hatten neue Unternehmer in Leoben und danach auch in Leibnitz und Graz-Umgebung die Möglichkeit, nach eingehender Beratung die Gewerbeanmeldung in der Bezirksstelle der Wirtschaftskammer zu verfassen und diese Daten online an die Gewerbebehörde zu übermitteln. Dazu schuf die Wirtschaftskammer Steiermark ein eigenes Gewerbeinformationssystem (GIS). Wie Landesrat Buchmann in seinem Bericht ferner unterstrich, werden von Seiten des Landes im EDV-Bereich Maßnahmen getroffen, damit die Gewerbebehörden des Landes die Datensätze der Wirtschaftskammer nutzen können. Die Vorzüge der „Gewerbeanmeldung Online“ bestehen, so Landesrat Buchmann, in einer unternehmerfreundlichen, vereinfachten Gewerbeanmeldung, einer Entlastung der Gewerbebehörden in Verbindung mit dem gewohnten Beratungsservice der Wirtschaftskammer.
Graz, am 13. November 2006
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