Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Februar 2007
Patientenversorgung: Dezentral statt ambulant
Regionale Ärztezentren sollen die medizinische Versorgung noch weiter verbessern und patientenfreundlicher gestalten. Voraussetzung dafür sind jedoch gesetzliche Grundlagen für Öffnungszeiten rund um die Uhr und die Organisationsformen solcher Zentren. Der Steiermärkische Landtag hat die Landesregierung in einem Beschluss aufgefordert, an die Bundesregierung mit dem Ersuchen um die Schaffung einer solchen gesetzlichen Basis heranzutreten.
Derzeit werden in der Steiermark noch mehr Patienten in Spitälern behandelt, als es vom medizinischen Standpunkt aus notwendig wäre. Die Steiermark liegt dabei im europäischen Spitzenfeld. Mit einem als Ergänzung zur Spitalsversorgung gedachten Netz an regionalen Ärztezentren für den niedergelassenen allgemeinmedizinischen und fachärztlichen Bereich könnten die medizinische Versorgung noch näher an die Patienten herangebracht, Kosten gespart und die medizinische Versorgung in hoher Qualität langfristig gesichert werden. Gleichzeitig soll auch die Kommunikation zwischen den Spitälern und den niedergelassenen Ärzten verbessert werden. Der in der heutigen (5. Februar) Regierungssitzung von Landesrat Mag. Helmut Hirt gestellte diesbezügliche Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Graz, am 5. Februar 2007
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