Aktuelle Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. März 2007
RETTUNG: Sonderförderung für Rotes Kreuz
Mit diesem Beschluss formulierte die Steiermärkische Landesregierung das Ziel, diesen zusätzlichen Finanzbedarf des Roten Kreuzes zu berücksichtigen und deren Einsätze in den Jahren 2007 und 2008 sicherzustellen.
GESAMTVERKEHR: Neues Verkehrssicherheitsprogramm
Bis zum Jahr 2010 soll die Zahl der Verkehrstoten halbiert und die Verkehrsunfälle mit Personenschäden um 20 Prozent reduziert werden. Das steht im neuen steirischen Verkehrssicherheitsprogramm, das Landesrätin Mag. Kristina Edlinger-Ploder der Steiermärkischen Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegte. Sie zog in ihrem Antrag Bilanz über die Erfolge, die seit 2004 in der Steiermark mit dem bundesweit ersten regionalen Verkehrssicherheitsprogramm erzielt werden konnten. In den ersten drei Jahren nach Einführung sank die Zahl der Verkehrstoten um 26 Prozent und gingen die Verkehrsunfälle mit Personenschäden um sechs Prozent zurück.
Auf Basis aktueller Unfallzahlen mussten nach Auffassung der Verkehrsreferentin neue Schwerpunkte festgelegt werden. Dazu gehören die „Ablenkung" des Kraftfahrzeuglenkers sowie das Thema „Moped- und Motorradfahren". Zudem übernahm die Steiermark mit Unterzeichnung der „Europäischen Charta für Straßenverkehrssicherheit" die Verpflichtung, „die wirksamsten Maßnahmen zu treffen, um die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr möglichst schnell zu verringern".
Die Steiermärkische Landesregierung erteilt mit diesem am Montag gefassten Beschluss den Landesdienststellen in Graz und den Bezirkshauptmannschaften den Auftrag, die erforderlichen Maßnahmen nach dem neuen steirischen Verkehrssicherheitsprogramm umzusetzen.
GESUNDHEIT: Werbeverbot für Tabak und Alkohol
Ausgehend von einem Landtagsbeschluss legte Gesundheitslandesrat Mag. Helmut Hirt einen Bericht der Gesundheitsabteilung zum Thema „generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke und Tabakerzeugnisse" vor. Diesem Bericht zufolge besteht zum Thema „Werbeverbot für Tabakerzeugnisse" eine europäische Richtlinie, die 2004 mit der Novelle zum Tabakgesetz umgesetzt wurde. Danach gilt in Österreich ein grundsätzliches Werbeverbot für Tabakprodukte in der Presse, im Hörfunk und nach einer weiteren Richtlinie auch im Fernsehen. Zwar wurden auf europäischer Ebene zur Einführung eines „Werbeverbots für alkoholische Getränke" im Herbst 2006 erste Beratungen aufgenommen. Derzeit ist keine einheitliche europäische Richtlinie in Kraft. Ein derartiges Werbeverbot auf nationaler Ebene ist zulässig, darf jedoch europäisches Recht (Diskriminierungsverbot) nicht verletzen. Nach Ansicht der Gesundheitsabteilung sollte geprüft werden, ob ein Alkohol-Werbeverbot für hochprozentige Getränke und ein generelles Verbot in Schulnähe beispielsweise nicht sinnvoller wäre.
Dieser Bericht wird im Landtag eingebracht. Danach sollte an die Bundesregierung mit dem Ersuchen herangetreten werden, ein generelles Werbeverbot für Tabakerzeugnisse zu beschließen. Anstelle eines Werbeverbots für alkoholische Getränke sollten zielführendere Maßnahmen ergriffen werden.
Graz, am 26. März 2007
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