Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2007
„Spielberg“-Bescheid in dieser Woche
Der über das Projekt „Spielberg Neu" nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP) zu erlassende Bescheid ist fertig gestellt. Die Behörde erster Instanz hat positiv entschieden und eine Bewilligung nach dem UVP-Gesetz erteilt. Dieser Bescheid wird in dieser Woche all` jenen Personen zugestellt, die in diesem Verfahren Parteistellung haben. Das gab Landesrat Dr. Christian Buchmann in einem Pressegespräch nach der am Montag stattgefundenen ersten regulären Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung nach der Sommerpause bekannt. Als wesentlich bezeichnete Landesrat Buchmann, „dass auf die Stellungnahmen der Umweltanwältin eingegangen wurde. So wird es während der Bauphase eine Beschwerdestelle für Anrainer und ein Luftgüte-Monitoring geben". Außerdem erfolgte eine Projektänderung zur Senkung der CO2-Treibhausgase durch Umstieg auf eine solarunterstützte Warmwasseraufbereitung. Allerdings erwartet Landesrat Buchmann Rechtsmittel gegen den erstinstanzlichen Bescheid, da „mit den Projektgegnern der Gruppe Karl Arbesser keine Einigung erzielt werden konnte".
Vom juristischen Unanfechtbarkeit und der Qualität des UVP-Bescheides zeigte sich die Steiermärkische Landesregierung überzeugt. Um anstehende Fragen mit möglichen Investoren zu klären, vereinbarten Landeshauptmann Mag. Franz Voves, Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer und Landesrat Dr. Christian Buchmann gemeinsam mit Dietrich Mateschitz Kontakt aufzunehmen.
ERZIEHUNG: Initiative für Vaterschutzmonat
Für die Einführung eines Vaterschutzmonats hat sich die Steiermärkische Landesregierung in einem am Montag gefassten Beschluss nach einem Antrag von Landesrätin Dr. Bettina Vollath ausgesprochen. Der Vaterschutzmonat sollte jedem zustehen, vier Wochen dauern, am Tag der Geburt beginnen und ohne finanzielle Einbußen in Anspruch genommen werden können. Basierend auf einer Landtagsinitiative und diesem, in der ersten regulären Sitzung nach der Sommerpause gefassten Beschluss wird sich Landeshauptmann Mag. Franz Voves in einem Brief an Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer für diesen Vorschlag einsetzen.
Zur Begründung hob die Familienlandesrätin bereits in ihrem Antrag hervor, die ersten Wochen nach der Geburt stellten einen idealen Zeitraum dar, eine langfristig gute Vater-Kind-Beziehung herzustellen. Nach Ansicht von Landesrätin Vollath erhöhte ein Vaterschutzmonat durch geteilte Übernahme der Verantwortung die Lebensqualität der Familien, führte zu einer maßgeblichen Entlastung der Mütter nach der Geburt und verbesserte schließlich die Entwicklungschancen der Kinder.
Vom Karenzurlaub abgesehen erhalten junge Väter nach geltendem Recht lediglich einen Sonderurlaub bis zu drei Tagen und eine Pflegefreistellung von einer Woche bei Geburt eines weiteren Kindes zur Betreuung älterer Geschwister.
SOZIALES: Förderung der Kinderschutzzentren
Benötigen Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder konkrete Hilfe zur Lösung von Konflikten in der Familie, können sich die Betroffenen an die im Land eingerichteten Kinderschutzzentren wenden. Psychologen, Pädagogen und weitere Fachleute bieten in den Kinderschutzzentren „Obersteiermark Ost, Deutschlandsberg, Weiz, Oberes Murtal, Graz und Leibnitz" Rat und Hilfe an. Diese Zentren werden von privaten Vereinen geführt. Förderungen in der Höhe von 470.880 Euro, die die Steiermärkische Landesregierung über Antrag von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Kurt Flecker freigegeben hat, gelten als wesentlicher Beitrag, dass diese Kinderschutzzentren ihre Service-Angebote auch in den nächsten drei Jahren erbringen werden. Dazu zählt individuelle abgestimmte Beratung von Eltern und Kindern bei verschiedensten Problemen, psychosoziale Prozessbegleitung, Hilfe bei Fällen von Gewalt innerhalb der Familie und vieles mehr. Die Zahl der Ratsuchenden, die Leistungen der Kinderschutzzentren nutzten, nahm in den letzten Jahren zu. Das in Knittelfeld eingerichtete Kinderschutzzentrum Oberes Murtal beispielsweise betreute im Vorjahr 798 Frauen und Männer, führte 2672 Beratungs- und Therapiegespräche und erteilte 3385 Mal per Telefon Rat und Hilfe.
FAMILIE: Chancengleichheit für Frauen
Ein neuer Beitrag zur Durchsetzung frauenpolitischer Maßnahmen aus dem Bundesregierungsübereinkommen stammt von der Steiermärkischen Landesregierung. Nach einem über Antrag der Landesrätin Dr. Bettina Vollath gefassten Beschluss wird sich Landeshauptmann Mag. Franz Voves in einem Brief an die Bundesregierung für diese frauenpolitischen Maßnahmen einsetzen.
Zur „Vereinbarkeit von Beruf und Familie" dürften Erwerbs- und Familienarbeit keinen Widerspruch darstellen. Um die „Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt" zu verbessern, müssten mehr Frauen in den Arbeitsprozess eingegliedert werden und vor allem Vollzeitarbeitsplätze erhalten. Der Anteil der erwerbstätigen Frauen sollte von 62 Prozent zumindest auf 65 Prozent steigen. Weiters plädierte die Steiermärkische Landesregierung für eine „Schließung der Einkommensschere, die Förderung von Frauen in Führungspositionen" sowie eine besondere „Frauenförderung durch Beratung" durch Maßnahmen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben.
Graz, am 10. September 2007
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