Beschlüsse der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2007
Zustellung des „Spielberg Neu“- Bescheides
In diesen Tagen erfolgt die Zustellung des Bescheides, womit die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Projektes „Spielberg Neu" nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz in erster Instanz unter Einhaltung von rund 300 Auflagen erteilt wurde. Ab Zustellung dieses Bescheides steht es allen am Verfahren beteiligten Parteien offen, innerhalb von vier Wochen ein Rechtsmittel einzubringen. Die Umweltanwältin des Landes Steiermark kündigte bereits an, den erlassenen Bescheid vor ihrer Entscheidung über eine Bekämpfung umfassend zu prüfen. Wird innerhalb dieser Frist kein Rechtmittel ergriffen, wird der vorliegende Bescheid rechtskräftig.
FAMILIE: Drei neue Kindergärten
Für Neu- sowie Umbauten von Kindergärten hat die Steiermärkische Landesregierung über Antrag von Landesrätin Dr. Bettina Vollath rund 242.200 Euro freigegeben. Es handelt sich um die im Interesse des Landes gelegene raschest mögliche Fertigstellung neuer Kindergärten, deren Betreiber zusätzliche Betreuungseinrichtungen zur Verfügung stellen werden, die Kosten jedoch nicht allein auf-bringen können.
Gefördert wird der Bau drei neuer Kindergärten sowie etliche Ausbauprogramme, die großteils bereits in Angriff genommen wurden. Insgesamt sind die Förderungen für fünf öffentliche und sechs private Kindergarten-Projekte bestimmt. In der Grazer Schererstraße wird ein neuer Gemeindekindergarten samt Kinderkrippe errichtet. In St. Margarethen bei Knittelfeld und in Raaba errichten private Vereine neue Kinderbetreuungseinrichtungen.
Für den Neu-, Aus- und Umbau von Kindergärten sind im Landesbudget 2007 insgesamt 1,44 Millionen Euro budgetiert.
ABGABEN: Neue Landesverwaltungsabgaben-Verordnung
Eine Novelle zur Landesverwaltungsabgaben-Verordnung hat Landesrat Dr. Christian Buchmann eingebracht. In seinem Antrag erinnerte der Finanzressortchef an den Budgetbeschluss des Steiermärkischen Landtages, Mehreinahmen aus einer Anpassung der Landesverwaltungsabgaben zu erzielen, die seit 1987 unverändert geblieben waren. „Als Richtschnur für die Anpassung wird die Steigerung des Verbraucherpreisindex herangezogen", unterstrich Landesrat Buchmann. Die Steigerung dieses Index betrug seit 1987 55 Prozent. Mit dieser Valorisierung bleibt die Steiermark im Mittelfeld der Bundesländer, liegt aber immer noch weit entfernt von Salzburg, das mit Abstand „teuerste" Bundesland Österreichs.
Landesrat Buchmann verwies auf eine Studie des Wirtschaftsforschers Dr. Gerhard Lehner. Verglichen mit dem durchschnittlichen Aufkommen aller Bundesländer sind die Einnahmen aus den ausschließlichen Verwaltungsabgaben in der Steiermark von 1995 bis 2004 geringer ausgefallen. Die Tarifpolitik der Steiermark wurde als „eher zurückhaltend" eingestuft. Das Land Steiermark nimmt derzeit etwa drei Millionen Euro jährlich an Landesverwaltungsabgaben ein. Die Mehreinnahmen werden voraussichtlich etwa 1,3 Millionen Euro betragen.
Diese Novelle zur Landesverwaltungsabgaben-Verordnung beinhaltet eine Gleitklausel, wonach die Tarife künftig automatisch an die Preisindexentwicklung angepasst werden.
Graz, am 17. September 2007
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