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Steirische Freizeitpolizze wird auf fünf Millionen Euro aufgestockt

Für ein gutes Miteinander

Graz, am 6. Juli 2020.- Seit 1996 bietet das Tourismusressort des Landes mit der Freizeitpolizze eine Haftpflichtversicherung für Grundeigentümer und Wegehalter, die Wege für Sport- und Freizeitaktivitäten wie Wandern, Radfahren, Mountainbiken oder Reiten zur Verfügung stellen. Die Versicherungssumme pro Schadensfall wird nun von bisher drei auf fünf Millionen Euro aufgestockt. Darüber hinaus wird der Versicherungsvertrag um weitere zehn Jahre verlängert.

„Mit der Aufstockung der Freizeitpolizze auf eine Versicherungssumme von bis zu fünf Millionen Euro pro Schadensfall leisten wir seitens des Tourismusressorts einen weiteren Beitrag, um ein gutes Miteinander von Grundstückseigentümern, Wegehaltern sowie Freizeitsportlern zu ermöglichen. Ich hoffe, dass dies noch mehr Grundstückseigentümer und Wegehalter motivieren wird, ihre Wege für Freizeitaktivitäten freizugeben", so Tourismuslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl.

Die Versicherung kann von allen Wald- und Grundeigentümern bzw. Wegehaltern, also auch von Gemeinden und Vereinen, in Anspruch genommen werden. Versichert sind sowohl der Wegehalter, als auch befugte Wegenutzer. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden und davon abgeleitete Vermögensschäden von befugten Wegenutzern ab. Pro Versicherungsfall beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden zusammen fünf Millionen Euro. Versicherungsschutz besteht auch bei leichter und grober Fahrlässigkeit sowie bei bedingtem Vorsatz.

Die Versicherung kann unbürokratisch in Anspruch genommen werden. Wenn es sich um einen markierten Wanderweg handelt, besteht der Versicherungsschutz der Freizeit-Polizze automatisch. Für alle übrigen versicherten Wegebereiche genügt eine einseitige schriftliche Freigabeerklärung durch den Grundstückseigentümer, die bei der Gemeinde, bei touristischen Verbänden oder Vereinen hinterlegt werden kann. Die schriftliche Erklärung dient zu Beweiszwecken gegenüber dem Versicherungsgeber, dass ein Grundstück oder ein Weg auch tatsächlich vor Schadenseintritt für Freizeitaktivitäten wie Wandern oder Radfahren gewidmet wurde.

Versicherer bei der Freizeit-Polizze des Landes Steiermark ist die UNIQA AG.

 

Graz, am 6. Juli 2020

Bearbeiter dieser Information: Anna Schwaiberger, Telefonnummer +43 (316) 877-5528 und +43 (676) 86665528  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at 
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