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Land Steiermark investiert acht Millionen Euro in thermische Sanierung

Investitionen in Wirtschaft und Klimaschutz

Auf Initiative von Wohnbaulandesrat Hans Seitinger und Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl wurde im Rahmen der heutigen Regierungssitzung eine Sonderförderung für die thermische Sanierung von Mietwohnungen in der Höhe von insgesamt acht Millionen Euro beschlossen.© Marija Kanizaj; bei Quellenangabe honorarfrei

Graz, am 29. April 2021.- Auf Antrag von Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und Wohnbaulandesrat Hans Seitinger hat die Landesregierung heute eine Sonderförderung für die thermische Sanierung von Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen beschlossen. Insgesamt stehen dafür aus dem REACT-Programm der EU acht Millionen Euro zur Verfügung. Förderungsanträge können bei der steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden.

„Mit der Förderung schaffen wir einen doppelten Nutzen. Sie ist einerseits ein wichtiger Konjunkturimpuls für die heimische Bauwirtschaft, andererseits können wir damit die thermische Gebäudesanierung forcieren und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dieses Miteinander von Wirtschaft und Klimaschutz kennzeichnet den steirischen Weg aus der Krise zurück auf den wirtschaftlichen Erfolgskurs und in eine lebenswerte Zukunft", so Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl.

Nachdem in den vergangenen fünf Jahren bereits 36.500 Wohneinheiten gefördert saniert wurden, ist diese Sonderförderung für Wohnbaulandesrat Hans Seitinger ein weiterer „Meilenstein für den Klimaschutz", denn, so Seitinger: „Der Gebäudesektor ist nach wie vor einer der größten Treibhausgas-Verursacher, durch thermische Sanierungen können wir den Energiebedarf jedoch enorm verringern. Das spart Energiekosten für die Mieter und schützt unser Klima. Diese Förderung ist ein Sanierungs-Turbo, denn sie forciert die Sanierung von Gebäuden, die ohne diese Unterstützung nicht klimafit gemacht würden." Besonders erfreut zeigt sich der Wohnbaulandesrat darüber, dass es nach langen und intensiven Bemühungen gelungen ist, dass mit dieser Sonderförderung erstmalig die steirische Wohnbauförderung bei Gebäudesanierungen von EU-Mitteln profitiert.

Steigerung der thermischen Sanierungsrate

Ziel dieser Sonderförderung ist die Steigerung der thermischen Sanierungsrate. Unterstützt werden gemeinnützige Bauvereinigungen, die bei ihren mindestens 20 Jahre alten Mietwohnungen Sanierungen durchführen. Förderbar sind folgende bauliche Maßnahmen:

  • Thermische Sanierung bzw. Austausch bestehender Fenster und Außentüren
  • Dämmung der Fassadenfläche (Außenwände)
  • Dämmung von Dachschrägen und Wänden zum nicht beheizten Dachraum
  • Dämmung der obersten oder untersten Geschossdecke
  • Dämmung von erdanliegenden Fußböden oder erdanliegenden Wänden
  • Außenliegende Verschattungssysteme

Neben Planungs- und Baukosten werden auch Folgekosten der thermischen Sanierung wie Verputz- und Malerarbeiten gefördert. Die Abwicklung erfolgt über die Steirische Wirtschaftsförderung SFG. Anträge können ab 3. Mai 2021 am Förderungsportal der SFG unter  www.portal.sfg.at eingereicht werden.

Förderungsmittel der EU in der Höhe von acht Millionen Euro

Finanziert wird die Sonderförderung über das Aufbauinstrument „Next Generation EU", mit dem die Europäische Union zusätzliche Budgetmittel für eine grüne, digitale und stabile Erholung der Wirtschaft bereitstellt. Für die Förderung thermischer Sanierungen von Mietwohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauvereinigungen wurden Mittel in der Höhe von acht Millionen Euro zugesichert, womit Investitionen in Höhe von mindestens 16 Millionen Euro ausgelöst werden. Die Förderungsmittel werden in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben, wobei deren Höhe 40 Prozent der anrechenbaren Projektkosten beträgt. Beim Einsatz von zumindest 25 Prozent Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht sich die Förderung auf 50 Prozent der anrechenbaren Projektkosten, um die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien zu forcieren.

Graz, am 29. April 2021

Für Medienrückfragen steht Ihnen als Verfasser bzw. Bearbeiter dieser Information:
Anna Schwaiberger unter Tel.: +43 (316) 877-5528, bzw. Mobil: +43 (676) 86665528  und Fax: +43 (316) 877-2294  oder E-Mail: anna.schwaiberger@stmk.gv.at  zur Verfügung.
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