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Landesspitze erneuert Forderung an Bundesregierung: Anhebung des Strafrahmens bei Gewalt an Kindern und Frauen ist notwendig

Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung

Graz (23. April 2025).- Der Ministerrat hat heute (23.4.2025) einen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen beschlossen. Damit folgt die Bundesregierung den Empfehlungen des Europarates, des Rechnungshofes und der neuen EU-Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Die steirische Landesspitze sieht die Erstellung des Aktionsplans als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, jedoch gelte es auch, den Strafrahmen bei Gewalt an Kindern und Frauen anzuheben. Eine Forderung, die die Steiermärkische Landesregierung bereits bei ihrer Regierungsklausur Ende Jänner an die Bundesregierung adressiert hat.

„Gewalt gegen Frauen und Kinder hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Die Täter richten bei den betroffenen Menschen nicht nur körperlichen Schaden an, sondern auch auf psychischer, emotionaler und sozialer Ebene. Diese Art von Gewalt richtet sich gegen das Prinzip von Gleichheit, Würde und Respekt. Neben Prävention braucht es ein starkes Netz an Unterstützungsangeboten für die Betroffenen - wie zum Beispiel den Ausbau von Gewaltschutzzentren und Notunterkünften für Frauen. Essentiell aber ist: Wer Gewalt an Frauen und Kindern ausübt, muss deutlich härter als bisher bestraft werden. Die Forderung der Steiermärkischen Landesregierung nach einer Anhebung des Strafrahmens für diese Gewalttäter ist daher das Gebot der Stunde”, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.

„Wir müssen bei der Gewalt an Kindern und Frauen eine Nulltoleranzgrenze ziehen. Viel zu oft ist in den Medien von unfassbaren Taten zu lesen - Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen und ein erschreckendes Ausmaß an Gewalt gegenüber Frauen. Das ist eine Situation, die wir nicht tatenlos hinnehmen können und dürfen. Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung heute den Aktionsplan auf den Weg gebracht hat und dieses wichtige Thema damit angeht. Prävention ist die eine Sache, aber es braucht auch einen höheren Strafrahmen für diese Gewalttaten. Denn die Konsequenz für einen Täter, der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen anwendet, kann nur eine strikte Strafmaßnahme sein. Deswegen wird sich die Steiermärkische Landesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die strafrechtlichen Normen restriktiv überprüft und die Strafrahmen angehoben werden”, betont Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom.

Gewalttaten an Kindern und Jugendlichen, auch innerhalb dieser Altersgruppe, sowie das erschreckende Ausmaß an Gewalt gegenüber Frauen sorgen für ein schwindendes Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. Statistiken zeigen, dass die Steiermark im Bereich der Kriminalität gegen Frauen und Kinder ebenfalls betroffen ist. Um diesen Entwicklungen gegenzusteuern, brachte und bringt die Landesregierung umfangreiche Präventions-, Schutz- und Hilfsmaßnahmen auf den Weg.

Neben einem umfassenden Beratungs- und Betreuungsangebot und Präventionsarbeit ist aus der Sicht der Steiermärkischen Landesregierung aus spezial- und generalpräventiven Gründen auch ein höherer Strafrahmen für Gewalttaten unerlässlich. Die Steiermärkische Landesregierung tritt daher weiterhin dafür ein, die strafrechtlichen Normen bei Delikten gegen Leib, Leben sowie die sexuelle Integrität und Selbstbestimmtheit zu überprüfen und deren Strafrahmen zu erhöhen. 

Graz, am 23. April 2025

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