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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung: 2. Deregulierungsgipfel in der Grazer Burg

Schnellere Bauverfahren und Entlastung für Vereine und Veranstalter – Bevölkerung und Verwaltung werden durch den Wegfall der Leerstandsabgabe entlastet.

Zwei Personen in formeller Kleidung an einem Tisch vor den Flaggen von Österreich, Steiermark und der EU.
Mehr als 100 Gesetze von Änderungen betroffen, elf davon vor der Aufhebung: Landeshauptmann Mario Kunasek und Landesrat Willibald Ehrenhöfer präsentierten diese Vorhaben im Rahmen der Deregulierungsoffensive des Landes Steiermark.© Land Steiermark/Robert Binder; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei
Personen in Geschäftskleidung bei einer Besprechung an einem U-förmigen Tisch in einem prunkvollen Saal.
Am Deregulierungsgipfel im Weißen Saal der Grazer Burg nahmen Vertreter der Kammern, der Städte und Gemeinden, der Koalitionspartner FPÖ und ÖVP sowie Spitzenbeamtinnen des Landes Steiermark teil.© Land Steiermark/Robert Binder; Verwendung bei Quellenangabe honorarfrei

Graz (22. Oktober 2026).- Die Steiermärkische Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, Verwaltungsabläufe zu straffen und überholte bzw. überbordende Genehmigungsregelungen und Anforderungen zu vereinfachen.

Deshalb haben sich heute Vormittag (22. Oktober 2026) Landeshauptmann Mario Kunasek und Landesrat Willibald Ehrenhöfer (in Vertretung der erkrankten Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom) mit der Landesamtsdirektorin, Vertretern des Verfassungsdienstes des Landes Steiermark, Vertretern der Sozialpartner, weiterer Interessenvertretungen sowie des Gemeindebundes und den Klubspitzen von FPÖ und ÖVP im Weißen Saal der Grazer Burg zu einem Gipfel über das zweite Deregulierungsgesetz getroffen.

Die Grundlage für die Deregulierungsmaßnahmen wurde im Regierungsprogramm definiert:
Durchführung einer Deregulierungsoffensive zur Entrümpelung des Rechtssystems von überholten Vorschriften mit dem Fokus auf Bürokratieabbau und Deregulierung im steiermärkischen Landesrecht.

Zu diesem Zweck wurde das Projekt „Deregulierung der steiermärkischen Landesgesetze“ beauftragt und es wurden in einem ersten Schritt rasch umsetzbare Deregulierungsmaßnahmen erhoben, die in ein erstes Deregulierungsgesetz eingearbeitet wurden. Das erste Steiermärkische Deregulierungsgesetz 2025 wurde am 16. Dezember 2025 im Landtag beschlossen und ist Anfang 2026 in Kraft getreten.

Parallel dazu haben im Sommer 2025 die Arbeiten für ein zweites Steiermärkisches Deregulierungsgesetz begonnen. Es wurden dabei sämtliche Landesgesetze einer vertieften Prüfung unterzogen, um weitere und umfassendere Vereinfachungen herauszuarbeiten.

Ziele der Maßnahmen sind:

  • Deregulierung und Bürokratieabbau
  • Beschleunigung von Verfahren
  • Rechtsbereinigung
  • Digitalisierung und Modernisierung/Straffung von Verwaltungsabläufen

Gleichzeitig wurde im Rahmen dieses Prozesses eine umfassende Novelle im Steiermärkischen Baugesetz samt Raumordnungsgesetz vorgenommen, die in der kommenden Woche finalisiert wird.

Aspekte des zweiten Deregulierungsgesetzes sind Digitalisierung (Herstellung der Technologieneutralität der Vorschriften, damit elektronische Übermittlung ermöglicht wird, Registerabfragen statt Vorlage von Dokumenten) und Rechtsbereinigung (Bestimmungen oder ganze Gesetze werden gestrichen):

Somit sollen in einem Sammelgesetz insgesamt

  • in mehr als 100 Gesetzen Bestimmungen zur Deregulierung und Digitalisierung getroffen werden und
  • elf Gesetze davon werden aufgehoben.

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

  • Entfall von Bewilligungspflichten
  • Verlängerung von Prüfintervallen
  • Erstreckung von Berichtsintervallen bzw. Entfall von Berichtspflichten
  • Aufhebung von Gesetzen, Abschaffung von Doppelgleisigkeiten und
  • Herstellung von Rechtsklarheit
  • Technologieneutrale Formulierung der Rechtsvorschriften und Ermöglichung von Registerabfragen durch die Behörden

„Wir müssen schneller und besser werden – das sage ich immer wieder. Mit dem ersten Deregulierungsgesetz haben wir den Anfang gemacht, jetzt gehen wir mit dem zweiten Gesetz den nächsten Schritt und greifen noch tiefer in die Materie ein. Wir haben den Steirern weniger Bürokratie versprochen, und genau das setzen wir um. Ich bedanke mich bei den Interessenvertretungen und Sozialpartnern für ihre zahlreichen Vorschläge und die konstruktive Mitarbeit. Wir verkürzen Bauverfahren, schaffen unnötige Doppelgleisigkeiten ab, vereinfachen Bestimmungen im Bau- und Raumordnungsrecht, entlasten unsere Gemeinden und erleichtern die Organisation von Veranstaltungen. Auch die Leerstandsabgabe schaffen wir ab. Bei der Grazer Altstadtsachverständigenkommission sorgen wir für schlankere Strukturen und geringere Kosten, ohne den Schutz unserer historischen Altstadt anzutasten. Gleichzeitig treiben wir die Digitalisierung voran und streichen veraltete oder unnötige gesetzliche Bestimmungen. Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie, mehr Hausverstand und eine Verwaltung, die den Menschen und Betrieben das Leben leichter macht. Wir reden nicht nur über Deregulierung – wir setzen sie Schritt für Schritt um“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek.

„Ein moderner Staat muss nicht groß sein, sondern gut organisiert. Ich will, dass die Steiermark schlank, schnell und digital ist! Dafür setzen wir auf mehr Vertrauen und Eigenverantwortung, vereinfachen Abläufe und bauen bürokratische Hürden ab. Mit dem zweiten Deregulierungsgesetz ändern wir Bestimmungen in mehr als 100 Gesetzen und heben elf Gesetze zur Gänze auf. Wir beschleunigen Verfahren, beseitigen Doppelgleisigkeiten und treiben die Digitalisierung voran. Gleichzeitig befindet sich die Novelle zum Baugesetz in der finalen Phase und soll nächste Woche fertiggestellt werden. Damit wollen wir Bauverfahren beschleunigen und das Bauen einfacher machen. Das schafft Spielraum für Investitionen und stärkt den Wirtschafts- und Landwirtschaftsstandort Steiermark. Wir brauchen keinen Berg an Vorschriften, sondern intelligente Regeln. Weniger Aufwand für die Menschen, weniger Kosten für das System und mehr Leistung für die Steiermark! Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie, mehr Steiermark“, so Landeshauptmann-Stv. Manuela Khom.

„Mit der umfassenden Baugesetzreform, die sich in der finalen Phase befindet, entrümpeln wir das historisch gewachsene Baugesetz. Damit geben wir Gemeinden, Unternehmern und Bürgern die rechtlichen Möglichkeiten in die Hand, um Bürokratie abzubauen, Verfahren zu beschleunigen und gleichzeitig hohe Qualitätsstandards sicherzustellen. Wir setzen auf mehr Eigenverantwortung, damit sowohl die Bürger schneller zu ihrem Recht kommen und von ausufernden Vorschriften befreit als auch die Behörden von überbordenden und längst überholten Prüfpflichten entlastet werden“, so der für Raumordnung zuständige Landesrat Hannes Amesbauer.

„Die Baugesetznovelle, die wir nächste Woche finalisieren werden, ist das Fundament unserer Deregulierungsbemühungen. Wir beschleunigen und vereinfachen Verfahren und machen Bauen schneller und einfacher. Damit ermöglichen wir Wachstum für die Wirtschaft und Landwirtschaft und setzen einen bedeutenden Schritt für leistbares und hochwertiges Wohnen. Mir geht es bei dieser Novelle darum, mutig für mehr Eigenverantwortung und eine effizientere Verwaltung einzustehen und gleichzeitig unsere Gemeinden zu entlasten. Wir haben eine großartige Bauwirtschaft, die bereit ist, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen, wenn wir ihr gesamtes Potential entfesseln. Das streben wir mit dieser Novelle an“, sagt Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer.

Folgende Beispiele fallen in den Bereich des 2. Deregulierungspaketes:

  • Entfall der Wohnungsleerstandsabgabe (Änderung des Steiermärkischen Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetzes)
  • Die Steiermärkische Landesregierung will die Leerstandsabgabe abschaffen, weil der bürokratische Aufwand für die Gemeinden in keinem angemessenen Verhältnis zum erhofften Lenkungseffekt steht. Um die Abgabe einzuheben, müssen sämtliche leerstehenden Gebäude im Gemeindegebiet lückenlos erfasst werden. Das stellt Kommunen vor einen erheblichen Verwaltungsaufwand.
  • Die Abschaffung der Leerstandsabgabe ist Teil des Regierungsprogramms und ein weiterer Schritt zum Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen.
  • Die Abschaffung erfolgt per 01.01.2029.
  • Zweitwohnsitzabgabe: Sie kann weiterhin eingehoben werden. Es erfolgt eine indexbasierte Anhebung der Abgabenhöchstgrenze.
  • Verkürzung von Entscheidungsfristen in bestimmten Behördenverfahren (Altstadterhaltungsgesetz, Ortsbildgesetz, Hebeanlagengesetz, Landessymbolegesetz)
  • Erleichterung für Veranstaltungen in Gastgewerbebetrieben (Änderung Veranstaltungsgesetz): Veranstaltungen bis zu 300 Personen (ohne Bewilligung oder Anzeige) künftig zulässig, auch wenn ein Dritter Veranstalter ist
  • Entfall der Bewilligungspflicht für Hüpfburgen, nur mehr Anzeigepflicht (Änderung Veranstaltungsgesetz)
  • Anhebung der Personenzahl für meldepflichtige Kleinveranstaltungen im Freien von bisher 300 auf 500 Personen (Änderung Veranstaltungsgesetz)
  • Entfall Sammlungsgesetz und Tanzschulgesetz
  • Reduktion der Anzahl der Kehrtermine (Änderung Kehrordnung)

  • Vereinfachung des Verfahrens nach dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz und Systemwechsel im Verfahren: statt Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission (diese wird verkleinert und deren Aufgaben verändert) Gutachten eines einzelnen Altstadt-Sachverständigen
  • Errichtung von Weidezäunen und von Messeinrichtungen künftig naturschutzrechtlich bewilligungsfrei (Naturschutzgesetz)
  • Erleichterung der Umsetzung der 3. Gewässersanierungsverordnung bei Wasserkraftanlagen durch Anzeigepflicht statt Bewilligungspflicht (Naturschutzgesetz)

Begutachtungsfristen und Fahrplan:
Ab 30. Oktober 2026 läuft eine sechswöchige Begutachtungsfrist. Nach allfälligen Ergänzungen ist der Beschluss in der Landesregierung im Jänner 2027 geplant. Im Februar 2027 folgt die Behandlung im zuständigen Ausschuss, die Beschlussfassung im Landtag ist voraussichtlich für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.

An diesem Gipfel haben teilgenommen:

  • Landeshauptmann Mario Kunasek
  • Landesrat Willibald Ehrenhöfer (in Vertretung von LH-Stv. Manuela Khom)

  • Brigitte Scherz-Schaar, Landesamtsdirektorin
  • Waltraud Bauer-Dorner, Leiterin der Fachabteilung Verfassungsdienst
  • Matthäus Krogger, Referent im Verfassungsdienst

  • Ewald Verhounig, Wirtschaftskammer Steiermark
  • Christof Kröpfl, Kammer für Arbeiter und Angestellte Steiermark
  • Andreas Steinegger, Präsident Landwirtschaftskammer Steiermark
  • Markus Ritter, Vizepräsident Industriellenvereinigung Steiermark
  • Rainer Wührer, Präsident Kammer der Ziviltechniker für Steiermark und Kärnten
  • Michael Kropiunig, Präsident Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
  • Maria Fischer, Vizepräsidentin Gemeindebund/Steiermark/Bürgermeisterin
  • Philipp Könighofer, Klubobmann-Stellvertreter/FPÖ
  • Lukas Schnitzer, Klubobmann/ÖVP

Rückfragehinweis:

Stefan Haring | Büro LH Kunasek | Mobil: +43 676 8666 5362
Tel. +43 (316) 877 5362 | E-Mail: stefan.haring@stmk.gv.at

Anna Spielhofer | Büro LH-Stv. Khom | Mobil: +43 676 8666 4086
Tel. +43 (316) 877 4086 | E-Mail: anna.spielhofer@stmk.gv.at

Graz, am 22. Oktober 2026

Bearbeiter dieser Information: Martin Link, Telefonnummer +43 (316) 877-2825 und +43 (676) 86662825  oder E-Mail: martin.link@stmk.gv.at 
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