`Runder´ Tisch zur B 114 Triebener Straße
Aufgrund der Unwetterkatastrophen im Juli dieses Jahres musste die B 114 am Triebener Tauern - teilweise sogar gänzlich - für den Verkehr gesperrt werden. Grund für die Sperre war die Rutschung eines Hanges oberhalb der B 114. Seit 10. August 2016 ist die B 114 wieder uneingeschränkt befahrbar.
Mit der Sperre der Straße wurde zugleich auch erneut die Forderung nach einem ganzjährigen LKW-Fahrverbot erhoben. Heinz Wilding, der als Bürgermeister von Hohentauern schon vor einigen Wochen zu einem „Gipfelgespräch" zum Thema LKW-Fahrverbot am Triebener Tauern eingeladen hatte, zur Situation an der B 114: „Jede längere Sperre der B 114, wie es zuletzt wegen der Hangrutschung der Fall war, führt zu unhaltbaren Zuständen, insbesondere weil die PendlerInnen unzumutbare Entfernungen zur Arbeit zurücklegen müssen. Der stattfindende LKW-Transitverkehr ist nicht nur eine Katastrophe für die touristischen Bemühungen, sondern er stellt auch ein enormes Sicherheitsrisiko für die gesamte Bevölkerung in unserer Region dar. Das bestehende LKW-Fahrverbot im Winter muss daher viel stärker kontrolliert werden und zugleich fordern wie eine Ausdehnung auf ein Ganzjahres-Fahrverbot für LKW."
Gestern machte sich Verkehslandesrat Anton Lang vor Ort ein Bild und diskutierte bei einem `Runden Tisch´ in der Gemeinde Hohentauern, zu dem Bgm. Heinz Wilding eingeladen hatte, mit den Bügermeistern und Abgeordneten (LAbg. Gabriele Kolar und LAbg. Hermann Hartleb) der Region sowie ExpertInnen der Verkehrsabteilung die Problematik. Verkehrslandesrat Lang: „Ich nehme die Situation und die Anliegen der an die B 114 angrenzenden Gemeinden und deren AnwohnerInnen natürlich sehr ernst und habe Verständnis für den Wunsch nach einer ganzjährigen Tonnagenbeschränkung. Zugleich ist aber auch klar, dass eine solche Verordnung entsprechend begründet sein muss. Die Erstellung der für die Prüfung notwendigen Gutachten habe ich bereits in Auftrag gegeben. Einige Ergebnisse liegen auch bereits vor. Ich bin sicher bereit, der Region zu helfen, nur müssen wie gesagt die entsprechenden Grundlagen für die Erlassung einer Verordnung vorliegen - und das sind Gutachten, die eine Gefährdung der Leichtigkeit, Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs bestätigen."
Nach Eintreten der Hangrutschung hat Lang den Straßenerhaltungdienst umgehend beauftragt, eine Stellungnahme zum Fahrbahnaufbau, der Straßendammkonstruktion und der geologischen Gefährdung an der B 114 zu erarbeiten. Diese Stellungnahme liegt bereits vor. Zusammenfassend wird in der Stellungnahme festgestellt, dass keine Probleme mit der Tragfähigkeit des Fahrbahnaufbaues, der statischen Dimensionierung der Straßendammkonstruktion oder eine geologische Gefährdung nach Beendigung der Sicherungsmaßnahmen vorliegen. Die Straßenssperre im Juli wurde ja aufgrund der Rutschungen oberhalb der B114 notwendig. Aus diesen Gründen könne daher keine Tonnagebeschränkung erlassen werden. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit wurde von Lang beauftragt, eine Erhebung zum Unfallgeschehen und zum Durchzugsverkehr in Hohentauern durchzuführen. „Die Erhebung soll noch im Herbst dieses Jahres stattfinden und eine genaue Analyse der LKW-Bewegungen bringen. So soll auch konkret festgestellt werden, welcher Anteil am Schwerverkehr Ziel- und Quellverkehr ist und welcher Anteil Transitverkehr ist", so der Landesrat.
Darüber hinaus hat Lang persönlich mit der Verkehrsabteilung des Landespolizeikommandos die Kontrollsituation besprochen und die Verkehrsbehörde des Landes ersucht, den Tatbestandskatalog für Organstrafverfügungen dahingehend zu überarbeiten, dass in Zukunft ausschließlich Anzeigen erstattet werden können. „Das bedeutet, dass die Strafen für ein Übertreten des bestehenden LKW-Fahrverbots im Winter merklich höher werden als bei der Verhängung von Organstrafmandaten. Wir hoffen damit eine höhere präventive Wirkung zu erzielen und damit die Übertretungen des Winter-Fahrverbotes reduzieren zu können", so Lang abschließend.
26. August 2016